Worum geht es in dieser Veranstaltung?
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ASchG, welches im Jänner 1995 in Kraft getreten ist, setzt die grundsätzlichen Regelungen der EG-Richtlinien auf dem Gebiet des technischen und arbeitshygienischen Arbeitnehmerschutzes um. Zu diesem Rahmengesatz wurden bereits 16 Verordnungen erlasse, weiter stehen zur Diskussion.
Da Verordnungen nicht auf eine spezielle Branche ausgerichtet sind, ist es mitunter schwer zu erkennen, was für den eigenen Betrieb relevant ist. Aus diesem Grund möchte dieses Seminar einen Beitrag leisten die wichtigsten Bestimmungen des ASchG, sowie die zutreffenden Vorschriften aus den einzelnen Verordnungen gebündelt darzustellen. Beispielweise die Verkehrswegbreiten, der notwendigen Flächenbedarf, das Raumklima, der Nichtraucherschutz, die Anzahl der Ersthelfer, die Bildschirmarbeit, die Prüf. Und Aufzeichnungspflichten, die Brandschutzmaßnahmen.
In Büros stehen nich die Arbeitsunfälle im Vordergrund der Betrachtungen, sondern eher die Anzahl der Ausfalltage. Es werden daher auch Organisationsmaßnahmen wie bekannte Managementsysteme im Bereich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes besprochen.
Für Präventivfachkräfte gilt diese Veranstaltung als Weiterbildung
im Sinne des ASchG, §77 (6) Z5 und §82 (6) Z7.
Wichtig für VÖSI-Mitglieder:
Für diese Veranstaltung erhalten Sie 2 Punkte für den
VÖSI-Weiterbildungsnachweis
Eine Teilnahmebestätigung wird ausgefolgt.
Diese Veranstaltung wird von uns gesponsert.